Staatl. Fördermittel für Digitalisierung in NRW & Berlin

WIR BERATEN SIE ÜBER FÖRDERMÖGLICHKEITEN.

Variante 1 – BMWI – Digital Jetzt

Fördergegenstand:

  • Investition in digitale Technologien (Modul 1)
  • Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden (Modul 2)

Beide Module können miteinander kombiniert werden, zudem ist eine Kombination mit dem Förderprogramm Go Digital möglich.

Förderhöhe und Förderquote:

Max. Fördersumme:      50.000 €

Min. Fördersumme:      

17.000 € Modul 1

3.000 € Modul 2

 Bis 30.06.2021Ab 01.07.2021
< 50 Mitarbeiter50 %40 %
< 250 Mitarbeiter45 %35 %
< 500 Mitarbeiter40 %30 %

Eine Erhöhung der Förderquote ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Voraussetzungen:

  • KMU mit 3 bis 499 Mitarbeitern
  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition auch erfolgen muss.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.

Variante 2 – BMWI – Go Digital

Fördergegenstand:

Beratung und Umsetzung von Projekten im Bereich

  • IT-Sicherheit
  • Digitale Geschäftsprozesse
  • Digitale Markterschließung

rderhöhe und Förderquote:

bis zu 50 % bei max. 30 Beratertagen und Max. 1.100 € pro Beratertag

Voraussetzungen:

  • Das begünstigte Unternehmen muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses < 100 Mitarbeiter haben
  • Der Jahresumsatz des begünstigten Unternehmens oder die Jahresbilanzsumme darf nur max. 20 Mio. Euro betragen
  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Maßnahme auch umgesetzt wird.

Antragsberechtigt:

Die Antragsstellung kann nur durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen erfolgen.

Variante 3 – BAFA – Förderung unternehmerischen Know-Hows

Fördergegenstand:

  • Allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Spezielle Beratungen (zum Beispiel zu  Datenschutz & IT-Sicherheit).

rderhöhe und Förderquote:

UnternehmensartFördersatzMax. Zuschuss
Junge Unternehmen50 %2.000 €
Bestandsunternehmen50 %1.500 €
Unternehmen in Schwierigkeiten90 %2.700 €

In der obigen Tabelle sind nur die Fördersätze für die alten Bundesländer berücksichtigt. Die Fördersätze ändern sich je nach Region (neue Bundesländer, Region Lüneburg)

Voraussetzungen:

  •  Unternehmen muss ein KMU sein
  •  Unternehmen muss seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  •  Das beauftragte Beratungsunternehmen muss bei der BAFA akkreditiert sein.
  •  Vor Antragsstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Antragsberechtigt:

  •  Junge Unternehmen
  •  Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung
  •  Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden -. Unabhängig vom Unternehmensalter

Wir haben eine Seminar in dem wir detailliert über die verschiedenen Fördertöpfe und Fördermöglichkeiten informieren, wenn sie daran teilnehmen möchten, melden Sie sich hier kostenlos an:

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