
WIR BERATEN SIE ÜBER FÖRDERMÖGLICHKEITEN.
Variante 1 – BMWI – Digital Jetzt
Fördergegenstand:
- Investition in digitale Technologien (Modul 1)
- Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden (Modul 2)
Beide Module können miteinander kombiniert werden, zudem ist eine Kombination mit dem Förderprogramm Go Digital möglich.
Förderhöhe und Förderquote:
Max. Fördersumme: 50.000 €
Min. Fördersumme:
17.000 € Modul 1
3.000 € Modul 2
Bis 30.06.2021 | Ab 01.07.2021 | |
< 50 Mitarbeiter | 50 % | 40 % |
< 250 Mitarbeiter | 45 % | 35 % |
< 500 Mitarbeiter | 40 % | 30 % |
Eine Erhöhung der Förderquote ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Voraussetzungen:
- KMU mit 3 bis 499 Mitarbeitern
- Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition auch erfolgen muss.
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.
Variante 2 – BMWI – Go Digital
Fördergegenstand:
Beratung und Umsetzung von Projekten im Bereich
- IT-Sicherheit
- Digitale Geschäftsprozesse
- Digitale Markterschließung
Förderhöhe und Förderquote:
bis zu 50 % bei max. 30 Beratertagen und Max. 1.100 € pro Beratertag
Voraussetzungen:
- Das begünstigte Unternehmen muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses < 100 Mitarbeiter haben
- Der Jahresumsatz des begünstigten Unternehmens oder die Jahresbilanzsumme darf nur max. 20 Mio. Euro betragen
- Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Maßnahme auch umgesetzt wird.
Antragsberechtigt:
Die Antragsstellung kann nur durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen erfolgen.
Variante 3 – BAFA – Förderung unternehmerischen Know-Hows
Fördergegenstand:
- Allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
- Spezielle Beratungen (zum Beispiel zu Datenschutz & IT-Sicherheit).
Förderhöhe und Förderquote:
Unternehmensart | Fördersatz | Max. Zuschuss |
Junge Unternehmen | 50 % | 2.000 € |
Bestandsunternehmen | 50 % | 1.500 € |
Unternehmen in Schwierigkeiten | 90 % | 2.700 € |
In der obigen Tabelle sind nur die Fördersätze für die alten Bundesländer berücksichtigt. Die Fördersätze ändern sich je nach Region (neue Bundesländer, Region Lüneburg)
Voraussetzungen:
- Unternehmen muss ein KMU sein
- Unternehmen muss seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das beauftragte Beratungsunternehmen muss bei der BAFA akkreditiert sein.
- Vor Antragsstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Antragsberechtigt:
- Junge Unternehmen
- Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden -. Unabhängig vom Unternehmensalter
Wir haben eine Seminar in dem wir detailliert über die verschiedenen Fördertöpfe und Fördermöglichkeiten informieren, wenn sie daran teilnehmen möchten, melden Sie sich hier kostenlos an:
Antworten
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.