Wussten Sie, …

 … dass sowohl die seit Januar 2015 geltenden GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) als auch die im Mai 2018 in Kraft getretene DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) besondere Anforderungen an die Speicherung, Ablage und zur Verfügungstellung von digitalen Dokumenten stellen? Mit dem richtigen Einsatz eines professionellen Dokumentenmanagement-Systems sind Sie auf der sicheren Seite. Denn was viele nicht wissen: Die Einhaltung der GoBD wird im Rahmen der regelmäßigen Steuerprüfung mit geprüft, und die ereilt jedes Unternehmen ca. alle 10 Jahre!

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